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Statuten

 

Damit Sie sich ein Bild unserer Organisation machen können stellen wir hier unsere Statuten vor:

Statuten

NepaliMed-Schweiz

Verein zur Förderung des Gesundheitswesen Nepals Dhulikhel Hospital

  1. Name, Sitz und Zweck
  2. Mitgliedschaft
  3. Organisation und Leitung
  4. Rechnungswesen
  5. Verschiedenes

 


Statuten des Vereins NepaliMed-Schweiz

1. Name, Sitz und Zweck

Artikel 1

Name und Sitz

Unter dem Namen NepaliMed-Schweiz besteht ein Verein im Sinne des Art. 60ff ZGB mit Sitz beim Präsidenten.

 Artikel 2

Zweck des Vereins

  1. Förderung und Koordination von Patientenbetreuung, Lehre und Forschung, insbesondere am Spital in Dhulikhel, Nepal.
  2. Information aller an diesen Teilbereichen interessierten ärztlichen und nichtärztlichen Personen.
  3. Förderung und Wissensaustausch zwischen Kollegen auf denselben und auf anderen Fachgebieten
  1. Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern aus jedem Fachbereich
  2. Spenden und Beiträge zweckgebunden einsetzen

 Artikel 3

Der Verein NepaliMed-Schweiz ist politisch und konfessionell neutral; er kann geeigneten Verbänden und Organisationen beitreten.

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2. Mitgliedschaft

Artikel 4

Eintritt

Mitglieder des Vereins können natürliche oder juristische Personen, sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts werden.

Der Eintritt in den Verein NepaliMed-Schweiz kann jederzeit erfolgen.

Austritt

Die Mitgliedschaft erlischt bei Tod oder bei Austritt aus dem Verein.

Austrittsbegehren sind dem Vorstand schriftlich einzureichen.

Ausschluss

Mitglieder die dem Verein NepaliMed-Schweiz zuwiderhandeln oder den Jahresbeitrag nicht bezahlen, können durch Beschluss und schriftlicher Mitteilung des Vorstandes, aus dem Verein ausgeschlossen werden.

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3.Organisation und Leitung

Artikel 5

Organe

Organe des Vereins NepaliMed-Schweiz sind:

  • Generalversammlung
  • Vorstand
  • Kontrollstelle
  • Kommissionen

Artikel 6

Ordentliche Generalversammlung

Die Generalversammlung bildet das oberste Organ des Vereins NepaliMed-Schweiz. Sie tritt alljährlich zur Behandlung der ordentlichen Geschäfte zusammen.

Sie wird durch den Vorstand einberufen.

Der Vorstand bereitet die Geschäfte vor. Die Mitglieder sind spätestens 14 Tage vor der Generalversammlung unter Bekanntgabe der Traktandenliste schriftlich einzuladen.

Anträge zuhanden der Generalversammlung sind spätestens 10 Tage vor Abhaltung dem Vorstand schriftlich einzureichen.

Stimmrecht

Die Vereinsbeschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

Artikel 7

Ausserordentliche Generalversammlung

Die Generalversammlung tritt überdies zusammen, wenn der Vorstand, oder ein Fünftel der Mitglieder die Einberufung schriftlich verlangen.

Artikel 8

Befugnisse der Generalversammlung

Die Generalversammlung wählt:

  1. den Vorstand
  2. den Präsidenten
  3. die Kontrollstellen

Der Vorstand konstituiert sich selber.

Im Weiteren stehen der Generalversammlung folgende Befugnisse zu:

  • Abnahme der Jahresrechnung
  • Entlastung der geschäftsleitenden Organe
  • Jahresbudget
  • Beschlussfassung aller Geschäfte, die ihr von Gesetzes wegen oder durch die Statuten und Richtlinien vorbehalten sind, u.a. Anträge des Vorstandes, der Mitglieder via Vorstand und der Kontrollstelle.

Artikel 9

Kompetenzen des Vorstandes

Der Vorstand bestimmt und erledigt alles was zur Führung und Erhaltung des Vereins NepaliMed-Schweiz notwendig und nützlich ist. Beschlüsse des Vorstandes erfolgen mit dem einfachen Mehr der Anwesenden. Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des Präsidenten oder auf Verlangen von einem Vorstandsmitglied.

Die Verwaltungskosten dürfen 10% der Einnahmen nicht übersteigen.

Wahlen

Der Vorstand und die Kontrollstellen werden von der Generalversammlung für vier Jahre gewählt, und sind wieder wählbar.

Artikel 10

Verpflichtungen / Verbindlichkeiten

Grundlegende Schriftstücke (Verträge etc.) bedürfen zur Verpflichtung des Vereins einer rechtsverbindlichen Unterzeichnung durch den Präsidenten und den Aktuar.

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder sowie des Vorstandes ist ausgeschlossen.

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4. Rechnungswesen

Artikel 11

Einnahmen

Die Einnahmen des Vereins NepaliMed-Schweiz bestehen aus:

  • Mitgliederbeiträgen
  • Freiwilligen Beiträgen und Spenden
  • Zinserträgen.

Artikel 12

Mitgliederbeiträge

Der Jahresbeitrag wird von der Generalversammlung festgelegt

5. Verschiedenes

Artikel 13

Zuwiderhandeln gegen die Interessen des Vereins NepaliMed-Schweiz

Alle Mitglieder des Vereins sind verpflichtet, die Interessen des Vereins NepaliMed-Schweiz zu wahren und den Statuten sowie den Anordnungen des Vorstandes nachzukommen.

Artikel 14

Auflösung

Die Auflösung des Vereins NepaliMed-Schweiz kann jederzeit durch Vereinsbeschluss mit Zweidrittelmehrheit herbeigeführt werden.

Artikel 15

Vermögensverwendung

Bei Auflösung des Vereins NepaliMed-Schweiz ist ein allfälliges Vermögen dem Krankenhaus Dhulikhel, Nepal zu übertragen.

Artikel 16

Statutengenehmigung

Die Statuten des Vereins NepaliMed-Schweiz bedürfen der Genehmigung durch die Generalversammlung.

Artikel 17

Inkrafttretung

Diese Statuten wurden am 10.9.1998 von der Gründungsversammlung genehmigt und treten per sofort in Kraft.

Im übrigen gelten die Regeln von ZGB 60-79.

 

Die Präsidentin:  
Madeleine Widmer   
Die Protokollführerin:  
Barbara Rutschmann

         

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Stand: 17. April 2008